Wenn es um deine berufliche Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Regeln, die definieren, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist von großer Bedeutung, da für freie Berufe spezielle Regelungen gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer (nur bei bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer für Freiberufler keine Rolle spielt im Vergleich zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kann am besten mit deinem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt sein.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich einzustufen sind. Hier kann die Konsultation eines Sachverständigen im Zweifelsfall hilfreich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen fachlichen Kenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, bedeutet die Mitwirkung anderer Fachkräfte nicht automatisch, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies gilt insbesondere, wenn diese Fachkräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Arbeit beziehen, sondern die gesamte Tätigkeit umfassen. Du handelst leitend, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die organisatorischen Grundlagen bestimmst. Zudem umfasst dies die Überwachung grundlegender Fragen und die Entscheidung nach festgelegten Richtlinien. Du handelst leitend, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.
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